Allgemeine Bedingungen für Verkauf und lieferung an Geschäftskunden

ARTIKEL 1. ALGEMEINES
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote von THEMAR TRUCKS N.V. sowie für alle Kaufverträge zwischen THEMAR TRUCKS N.V. und dem Käufer. Der Käufer erklärt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und sie ohne Vorbehalte zu akzeptieren und verzichtet hiermit vollständig auf die Anwendung seiner eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (für Einkäufe). Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie von THEMAR TRUCKS N.V. schriftlich anerkannt werden. Das Original dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurde in niederländischer Sprache erstellt. Im Falle von Unstimmigkeiten in der deutschen Übersetzung gilt die niederländische Version.

ARTIKEL 2: DER VERTRAG
2.1. Nur eine von THEMAR TRUCKS N.V. schriftlich bestätigte Bestellung verpflichtet THEMAR TRUCKS N.V. zu den schriftlich vereinbarten besonderen Bedingungen und zu diesen allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.
2.2. Jede Stornierung der Bestellung durch den Käufer muss schriftlich erfolgen und ist nur gültig, wenn sie von THEMAR TRUCKS N.V. schriftlich bestätigt wird. Im Falle einer vollständigen oder teilweisen Stornierung schuldet der Käufer ein pauschales Entgelt in Höhe von 35 % des Auftragswertes infolge der Nichterfüllung des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages, unbeschadet des Rechts von THEMAR TRUCKS N.V. bei einem nachweislich höheren, tatsächlichen Schaden eine höhere Entschädigungssumme zu verlangen.

ARTIKEL 3: PREISE
3.1. Der Preis der Ware ist der auf dem Lieferschein oder der Rechnung angegebene Preis und schließt Liefer-, Transport- und Versicherungskosten, Steuern, Abgaben, Gebühren, Zölle, Tarife und/oder sonstige Abgaben jeglicher Art im Zusammenhang mit der gelieferten Ware aus, die vollständig zu Lasten des Käufers gehen, es sei denn, die Parteien haben schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
3.2. THEMAR TRUCKS N.V. behält sich ausdrücklich das Recht vor, den vereinbarten Preis zu erhöhen, wenn ein oder mehrere Selbstkostenfaktoren (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Energie- und Lohnkosten) einer Erhöhung unterliegen, auch wenn dies aufgrund vorhersehbarer Umstände eintritt. In diesem Fall gilt der neue Preis wie auf der Rechnung angegeben.

ARTIKEL 4: LIEFERFRISTEN
Die von THEMAR TRUCKS N.V. in jeglicher Form mitgeteilten Lieferfristen sind rein indikativ und daher unverbindlich, es sei denn, die Parteien haben schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Im Falle einer Lieferverzögerung verzichtet der Käufer ausdrücklich auf jegliche Rechtsmittel, einschließlich Schadenersatz jeglicher Art oder Rücktritt vom Kaufvertrag.

ARTIKEL 5: LIEFERUNG
5.1. Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich zwischen den Parteien vereinbart ist, erfolgt die Lieferung AB WERK des Firmensitzes von THEMAR TRUCKS N.V. (Incoterms® 2010). Bei See- oder Binnenschiffstransporten erfolgt die Lieferung FAS an den vereinbarten Verladehafen durch längsseits des vom Käufer angegebenen Schiffes (Incoterms® 2010). Wenn ausdrücklich vereinbart wurde, dass THEMAR TRUCKS N.V. für den Transport der verkauften Ware verantwortlich ist, bestimmt THEMAR TRUCKS N.V. die Art des Transports, Versands und dergleichen, sofern der Käufer THEMAR TRUCKS N.V. keine weiteren Anweisungen erteilt. In diesem Fall obliegen die Risiken der Lagerung, Verladung, des Transports, der Entladung oder sonstiger Transportschäden beim Käufer und THEMAR TRUCKS N.V. kann in keinem Fall dafür haftbar gemacht werden. Haben die Parteien eine andere Lieferart vereinbart, so gilt diese abweichende Regelung nur für diesen Einzelvertrag und nicht auch für einen späteren Vertrag zwischen den Parteien.
5.2. Der Käufer verpflichtet sich zur Abnahme der Ware innerhalb von 10 Tagen nach Versendung der Mitteilung von THEMAR TRUCKS N.V., dass diese zur Abholung bereit sind. Wird die Ware nicht innerhalb der vorgenannten Frist durch den Käufer abgenommen, ist THEMAR TRUCKS N.V. berechtigt, den Kaufvertrag ohne vorherige Anmahnung oder Benachrichtigung und ohne vorherige gerichtliche Genehmigung als nichtig zu betrachten und die Ware weiterzuverkaufen. In einem solchen Fall schuldet der Käufer THEMAR TRUCKS N.V. ein pauschales Entgelt in Höhe von 35 % des Auftragswertes infolge der Nichterfüllung des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages, unbeschadet des Rechts von THEMAR TRUCKS N.V. bei einem nachweislich höheren, tatsächlichen Schaden eine höhere Entschädigungssumme zu verlangen, aufgrund z.B. eines möglicherweise geringeren Weiterverkaufswerts, der THEMAR TRUCKS N.V. infolge des Verzugs durch den Käufer entstandenen zusätzlichen Kosten sowie aller anderen, eventuellen finanziellen Schäden, die THEMAR TRUCKS N.V. hierdurch erleidet.
5.3. Für den Fall, dass THEMAR TRUCKS N.V. die Ware wegen einer verspäteter Abnahme durch den Käufer lagern muss, ist ohne vorherige Anmahnung eine Lagergebühr von 25,00 EUR pro Tag nach Ende des zehnten Tages nachdem der gemäß Artikel 5.2. erfolgten Mitteilung fällig.

ARTIKEL 6: RECHNUNGSTELLUNG UND BEZAHLUNG
6.1. Sofern zwischen den Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, ist die Ware im Voraus zu bezahlen beim Firmensitz von THEMAR TRUCKS N.V. Nach Bestätigung der Bestellung ist eine Anzahlung gemäß den zwischen den Parteien vereinbarten besonderen Bedingungen zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens innerhalb eines Monats nach Vertragsabschluss fällig.
6.2. Die Ware wird erst nach vollständiger Bezahlung des auf der Auftragsbestätigung angegebenen Kaufpreises geliefert. Weicht THEMAR TRUCKS N.V. davon ab, so berührt dies in keiner Weise die Verpflichtung des Käufers, den Kaufpreis vollständig zu zahlen und die Bestellung uneingeschränkt abzunehmen.
6.3. Geht die Anzahlung oder die Zahlung des Restbetrags nicht oder nicht fristgerecht ein, ist THEMAR TRUCKS N.V. berechtigt, den Kaufvertrag ohne vorherige Anmahnung oder Benachrichtigung und ohne vorherige gerichtliche Genehmigung als nichtig zu betrachten und die Ware weiterzuverkaufen. In einem solchen Fall der schuldet der Käufer ein pauschales Entgelt in Höhe von 35 % des Auftragswertes infolge der Nichterfüllung des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages, unbeschadet des Rechts von THEMAR TRUCKS N.V. bei einem nachweislich höheren, tatsächlichen Schaden eine höhere Entschädigungssumme zu verlangen. Die vom Käufer geleistete Anzahlung wird auf die obengenannte Entschädigungssumme angerechnet und ein eventueller Restbetrag wird von THEMAR TRUCKS N.V. auf Rückfrage des Käufers zurückerstattet.
6.4. Für den Fall, dass sich THEMAR TRUCKS N.V. nicht für die sofortige Auflösung des Vertrages – wie oben beschrieben – entscheidet, schuldet der Kunde von Rechts wegen und ohne vorherige Anmahnung der THEMAR TRUCKS N.V. Verzugszinsen in Höhe von monatlich 1 % auf den nicht bezahlten Rechnungsbetrag, und zwar für jeden bereits begonnenen Monat, unbeschadet des Rechts von THEMAR TRUCKS N.V. bei einem nachweislich höheren, tatsächlichen Schaden eine höhere Entschädigungssumme zu verlangen. Auch wird bei jeglichem Zahlungsverzug von Rechts wegen und ohne vorherige Anmahnung ein pauschales Entgelt in Höhe von 15 % der Rechnung – minimal 250,00 € und maximal 2.500,00 € – in Rechnung gestellt.
6.5. Der Rechnungsbetrag ist netto zu zahlen. Bankgebühren gehen zu Lasten des Käufers.
6.6. THEMAR TRUCKS N.V. ist ohne vorherige Anmahnung berechtigt, seine Verpflichtungen gegenüber dem Käufer auszusetzen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
6.7. Die Nichtzahlung einer einzelnen fälligen Rechnung bis zum Fälligkeitstag bewirkt, dass der Saldo aller anderen, einschließlich noch nicht fälligen Rechnungen, von Rechts wegen sofort fällig sind.
6.8. Etwaige Einwände gegen die Rechnung hat der Kunde binnen der Ausschlussfrist von 10 Tagen nach Rechnungsdatum THEMAR TRUCKS N.V. per Einschreiben mitzuteilen.
6.9. Eine Verrechnung der Schuldansprüche durch den Käufer ist ausdrücklich ausgeschlossen.

ARTIKEL 7: ÜBERPRÜFUNG UND KONFORMITÄT
7.1. Die Überprüfung der Ware hat der Käufer zum Zeitpunkt der Lieferung und Abnahme der Ware vorzunehmen.
7.2. Gebrauchte Ware wird in dem Zustand verkauft, in dem sie sich bei Kaufvertragsabschluss befand. Die Abnahme der Lieferung setzt die Abnahme des gegebenen Zustandes der Ware voraus.
7.3. THEMAR TRUCKS N.V. haftet unter keinen Umständen für die Wartung, Einstellung und Justierung, die für den normalen Gebrauch der Ware notwendig sind, noch für die Teile, die normalerweise zum Zeitpunkt der vom Hersteller vorgeschriebenen Wartung ersetzt werden. Normaler Verschleiß und die normale Wertminderung von Teilen sind Gebrauchtwaren eigen und bieten daher keine Anspruchsgrundlage für Schadenersatz gegen THEMAR TRUCKS N.V.
7.4. THEMAR TRUCKS N.V. ist in keinem Fall schadensersatzpflichtig, wenn der Käufer die Ware ohne vorherige schriftliche Zustimmung von THEMAR TRUCKS N.V. umgebaut, verändert oder repariert hat oder wenn der Käufer die Ware nicht ordnungsgemäß oder unsachgemäß verwendet oder die gemäß Hersteller vorgeschriebene Wartung unterlassen hat.
7.5. THEMAR TRUCKS N.V. haftet nicht für Störungen, die vor dem Verkauf der gelieferten Ware entstehen, noch für Störungen Dritter im Zusammenhang mit der Verwendung der verkauften Ware.
7.6. Für den Fall, dass THEMAR TRUCKS N.V. zur Entschädigung verpflichtet sein sollte, obliegt ihr die Wahl, entweder die betroffene Ware zu ersetzen (wobei die ersetzte Ware in ihr Eigentum übergeht) oder die Ware zu reparieren oder einen Preisnachlass zu gewähren.

ARTIKEL 8: GARANTIE
Wenn THEMAR TRUCKS N.V. eine bestimmte Garantie gegeben hat, ist dies auf der Vorderseite des Lieferscheins ersichtlich. Die Garantie gilt nur für geschlossene Komponenten des Motors, Getriebes und Hinterachsgetriebes. Die Garantie gilt nicht für Verschleißteile und Stundenlöhne. Die Garantie kann niemals in Anspruch genommen werden für Schäden, die durch unangemessenen oder unsachgemäßen Gebrauch des Fahrzeugs entstehen, z.B. Mangel an Motoröl, zu wenig Öldruck, zu hohe Betriebstemperatur, zu wenig Bremsleistung, zu wenig Bodenhaftung, zu wenig Öl oder Fett im Getriebe oder Hinterachsgetriebe etc. Die Garantie erlischt von Rechts wegen, sobald der Käufer sein Fahrzeug einem Dritten zur Wartung und Instandhaltung anvertraut. Die Garantie von THEMAR TRUCKS N.V. ist grundsätzlich auf die Höhe des in Rechnung gestellten Nettoverkaufspreises, exkl. MwSt., beschränkt und ist in keinem Fall übertragbar auf den Ersatz von materiellen oder moralischen Folgeschäden jeglicher Art.

ARTIKEL 9: HAFTUNG
THEMAR TRUCKS N.V. haftet nur für Schäden, die direkt auf einen nachgewiesenen konkreten Fehler zurückzuführen sind und haftet nicht für indirekte Schäden jeglicher Art (einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Schäden durch Nutzungsausfall und Einkommensverlust) sowie für Schäden als Folge der Haftung gegenüber Dritten.

ARTIKEL 10: EIGENTUMSÜBERTRAGUNG
10.1. Die gelieferte Ware bleibt uneingeschränktes Eigentum von THEMAR TRUCKS N.V. bis zur Bezahlung aller Forderungen, die der Käufer THEMAR TRUCKS N.V. schuldet, einschließlich des Preises, der Kosten, der Zinsen und eventueller Entschädigungszahlungen. Das Risiko der Beschädigung, des Verlustes, des Diebstahls oder der Zerstörung der Ware obliegen hingegen uneingeschränkt dem Käufer ab dem Datum des geschlossenen Kaufvertrages.
10.2. Der Käufer ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt fallende Ware pfleglich zu behandeln und branchenüblich zu lagern sowie gegen alle branchenüblichen Risiken (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Feuer und Diebstahl) zu versichern. Der Kunde verpflichtet sich, THEMAR TRUCKS N.V. zu informieren, wenn die Ware in Räumlichkeiten gelagert wird, die nicht Eigentum des Käufers ist, und gegebenenfalls THEMAR TRUCKS N.V. über die Identität und den Wohnort des Eigentümers zu informieren.
10.3. Solange das Eigentum an der Ware nicht gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den Käufer übergegangen ist, ist es ihm ausdrücklich untersagt, die gelieferte Ware als Zahlungsmittel zu verwenden, sie zu verpfänden oder mit jeglichen anderen sachlichen oder persönlichen Rechten zu belasten oder sie in irgendeiner Weise zu veräußern. Der Kunde verpflichtet sich, THEMAR TRUCKS N.V. unverzüglich per Einschreiben über eine geplante Pfändung der Ware durch Dritte zu informieren.
10.4. Der Käufer verpflichtet sich, die Ware nicht zu gebrauchen, ohne vorher die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung für Gebrauchtfahrzeuge durchführen zu lassen und die Kosten dafür zu tragen, sowie innerhalb der gesetzlichen Frist die Zulassungsbescheinigung in seinem Namen anzufordern und alle gesetzlichen Verwaltungsformalitäten erledigt zu haben.

ARTIKEL 11: MEHRWERTSTEUER
Wenn die Ware bei Übergabe der verkauften Waren an einen Käufer in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder bei der Ausfuhr der Waren von der Mehrwertsteuer befreit wird, verpflichtet sich der Käufer, alle notwendigen Voraussetzungen zu erfüllen, um eine rechtsgültige Transaktion zu verwirklichen. Wenn die Anwendung der Mehrwertsteuerbefreiung aus irgendwelchen Gründen (auch nachträglich) nicht möglich ist, schuldet der Käufer THEMAR TRUCKS N.V. den Betrag, der dem bei einer Inlandslieferung der betreffenden Waren fälligen Betrag entspricht. Der Kunde haftet auch für alle anderen Schäden, die THEMAR TRUCKS N.V. durch die Nichteinhaltung der vorstehenden Bedingungen durch den Käufer entstehen.

ARTIKEL 12: ÜBERNAHME EINES FAHRZEUGS
12.1. Wird im Lieferschein die Übernahme eines dem Käufer gehörenden Fahrzeugs erwähnt, so ist der Nachweis zu erbringen, dass der Käufer der Eigentümer des zu übernehmenden Fahrzeugs ist und darüber frei verfügen kann und dass alle Verpflichtungen im Zusammenhang mit einer etwaigen Finanzierung erfüllt sind. Der bei der Bestellung der Ware vereinbarte Übernahmewert des zu übernehmenden Fahrzeugs ist maßgebend, sofern der Zustand des dem Käufer gehörenden Fahrzeugs zum Zeitpunkt seiner Lieferung der Beschreibung auf dem Lieferschein oder in der Lieferung beigelegten Dokument entspricht. Wird eine dieser Bedingungen nicht erfüllt oder wird der vereinbarte Liefertermin des zu übernehmenden Fahrzeugs nicht eingehalten, hat THEMAR TRUCKS N.V. das Recht, den Preis der Übernahme zu reduzieren oder die Übernahme zu annullieren, ohne dass der Käufer Anspruch auf eine Entschädigungssumme hat. Diese Stornierung hat keinen Einfluss auf die Abwicklung des Kaufvertrages.
12.2. Wenn der Käufer das zu übernehmende Fahrzeug in Erwartung der Lieferung der von ihm bei THEMAR TRUCKS N.V. bestellten Ware weiter benutzt, gehen alle Kosten für das erstgenannte Fahrzeug und dessen eventuelle Wertminderung zu Lasten des Käufers.

ARTIKEL 13: ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT
Es wird zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart, dass alle Waren des Käufers, die sich in den Lagern und Werkstätten von THEMAR TRUCKS N.V. befinden, von diesen zurückbehalten werden können, um die Zahlung der fälligen Rechnungen für bereits zurückgegebene Waren zu gewährleisten. Vom Käufer zur Bearbeitung oder Reparatur anvertraute neue Waren gelten als Teil ein und denselben unteilbaren Vertrag, auch wenn dieser Vertrag in Folgeleistungen erfüllt wird.

ARTIKEL 14: AUFLÖSUNG
14.1. THEMAR TRUCKS N.V. hat das Recht, den Vertrag mit dem Käufer jederzeit mit sofortiger Wirkung ohne vorherige gerichtliche Genehmigung, ohne vorherige Anmahnung und ohne Zahlung jeglicher Entschädigung in den folgenden Fällen aufzulösen: (i) wenn der Käufer eine oder mehrere Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht fristgerecht und ordnungsgemäß erfüllt; (ii) wenn das Vertrauen von THEMAR TRUCKS N.V. in die Kreditwürdigkeit des Käufers durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Käufer oder durch die Einstellung von Zahlungen oder den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wie Konkurs oder gerichtliche Sanierung erschüttert wird; (iii) im Falle der Liquidation oder der Einstellung der Tätigkeiten des Käufers.
14.2. Im Falle der Vertragsauflösung ist THEMAR TRUCKS N.V. berechtigt, die Ware zurückzunehmen und Ersatz für ihr entstandenen Kosten, Zinsen und Schäden zu verlangen, wobei alle Forderungen von THEMAR TRUCKS N.V. an den Käufer sofort fällig werden.

ARTIKEL 15: HÖHERE GEWALT
THEMAR TRUCKS N.V. wird von Rechts wegen freigestellt und ist nicht verpflichtet, im Falle höherer Gewalt eine Verpflichtung gegenüber dem Käufer zu erfüllen. Unter höherer Gewalt versteht man eine Situation, in der die Erfüllung der Vertrag durch THEMAR TRUCKS N.V. ganz oder teilweise, ob vorübergehend oder nicht, durch Umstände verhindert wird, die außerhalb der Kontrolle von THEMAR TRUCKS N.V. liegen, auch wenn dieser Umstand bereits bei Vertragsabschluss vorhersehbar war. Als höhere Gewalt gelten in jedem Fall: Streik, Krieg, behördliche Maßnahmen, Betriebs- oder Transportstörungen jeglicher Art und Mängel von Dritten, die von THEMAR TRUCKS N.V. zur Erfüllung des Vertrages herangezogen werden. Der Käufer kann niemals aufgrund von Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien, Regelungen, Einfuhrbeschränkungen oder Zollbestimmungen, die im Einfuhrland gelten, von der Erfüllung des Vertrages zurücktreten.

ARTIKEL 16: DIVERSE BESTIMMUNGEN
16.1. Probefahrten auf Wunsch des Käufers erfolgen auf Gefahr des Käufers.
16.2. Kommt der Vertrag über eine Zwischenperson zustande, so gilt dieser Vermittler, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, stets als Bevollmächtigter des Käufers, sodass jede Handlung zwischen diesem Vermittler und THEMAR TRUCKS N.V. als direkte Handlung des Käufers gilt.

ARTIKEL 17: MITTEILUNGEN
Der Käufer erkennt ausdrücklich an, dass alle Mitteilungen von THEMAR TRUCKS N.V., die per E-Mail erfolgen, rechtsgültig sind.

ARTIKEL 18: RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND
18.1. Alle Verträge zwischen den Parteien unterliegen ausschließlich dem belgischen Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts vom 11. April 1980 wird ausdrücklich ausgeschlossen.
18.2. Für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen den Parteien sind ausschließlich die Gerichte des Gerichtsbezirks MECHELEN zuständig.